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   LG Duisburg, 21.04.2005 - 12 S 80/04   

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https://dejure.org/2005,23952
LG Duisburg, 21.04.2005 - 12 S 80/04 (https://dejure.org/2005,23952)
LG Duisburg, Entscheidung vom 21.04.2005 - 12 S 80/04 (https://dejure.org/2005,23952)
LG Duisburg, Entscheidung vom 21. April 2005 - 12 S 80/04 (https://dejure.org/2005,23952)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Nutzlos aufgewendete Urlaubszeit - Erheblichkeitsgrenze liegt bei 35%

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 12.03.2002 - C-168/00

    WIRD EIN PAUSCHALREISEVERTRAG MANGELHAFT ERFÜLLT, SO HAT DER BETROFFENE REISENDE

    Auszug aus LG Duisburg, 21.04.2005 - 12 S 80/04
    Nach dem Leitner-Urteil des EuGH vom 12.02.2002 (NJW 2002, 1255) ist § 651 f Abs. 2 BGB unter Beachtung von Art. 5 Pauschalreiserichtlinie 90/314/EWG dahin richtlinienkonform auszulegen, dass bereits deutlich unter der 50% Grenze liegende Minderungen für die Bejahung einer Urlaubsbeeinträchtigung ausreichen.
  • LG Frankfurt/Main, 31.08.2006 - 24 S 281/05

    Darlegungslast und Beweislast des Reiseveranstalters für eine unterbliebene

    Die Entscheidung des EuGH, wonach Art. 5 Richtlinie 90/314/EWG dem Verbraucher grundsätzlich einen Anspruch auf Ersatz des immateriellen Schadens verleiht, der auf der Nichterfüllung oder einer mangelhaften Erfüllung der eine Pauschalreise ausmachenden Leistungen beruht, verlangt nicht zwingend die Herabsetzung der Voraussetzungen im Hinblick auf die Erheblichkeit der Beeinträchtigung der Reise im Sinne von § 651 f Abs. 2 BGB (anders aufgrund der EuGH-Entscheidung jetzt LG Duisburg, RRa 2006, 69, 70).
  • LG Duisburg, 23.05.2007 - 4 O 526/05

    Minderung des Reisepreises sowie Schadensersatz wegen nutzlos aufgewendeter

    Nach dem Leitner-Urteil des EuGH vom 12.02.2002 (NJW 2002, 1255) ist § 651 f Abs. 2 BGB unter Beachtung von Art. 5 der Richtlinie 90/314/EWG vom 13.6.1990 jedoch dahingehend richtlinienkonform auszulegen, dass bereits unter der 50%-Grenze liegende Minderungen für die Bejahung einer Urlaubsbeeinträchtigung ausreichen (LG Duisburg, 12 S 80/04, Urteil vom 21.4.2005).

    Vor diesem Hintergrund soll die "Erheblichkeitsgrenze" bei 25 % liegen (LG Duisburg, 12 S 80/04, Urteil vom 21.4.2005).

  • LG Frankfurt/Main, 07.12.2007 - 24 S 53/07

    Reisevertragsrecht: Erheblichkeitsgrenze bei der Entschädigung für entgangene

    Die Entscheidung des EuGH, wonach Art. 5 Richtlinie 90/314/EWG dem Verbraucher grundsätzlich einen Anspruch auf Ersatz des immateriellen Schadens verleiht, der auf der Nichterfüllung oder einer mangelhaften Erfüllung der eine Pauschalreise ausmachenden Leistungen beruht, verlangt nicht zwingend die Herabsetzung der Voraussetzungen im Hinblick auf die Erheblichkeit der Beeinträchtigung der Reise im Sinne von § 651f II BGB (anders aufgrund der EuGH-Entscheidung jetzt LG Duisburg, RRa 2006, 69, 70).
  • AG Duisburg, 27.06.2007 - 45 C 394/07

    Anspruch auf Minderung eines Reisepreises wegen Unterbringung in einem anderen

    Ein solcher Entschädigungsanspruch setzt eine erhebliche Reisebeeinträchtigung voraus, die jedenfalls nicht unterhalb einer Minderungsquote von 25% - bezogen auf den Gesamtreisepreis - angenommen werden kann ( vgl. LG Duisburg RRa 2006, 69 und 70 ) .
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